Die E-Rechnungspflicht in Deutschland

Zuletzt geprüft 2026-06-07. Fristen ändern sich - bitte vor dem Handeln offizielle Quellen prüfen.

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die strukturierte E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen EN 16931-konforme E-Rechnungen EMPFANGEN können. Die Pflicht zur AUSSTELLUNG wird nach Unternehmensgröße bis 2027 und 2028 gestaffelt eingeführt.

Zeitplan

Ab 1. Januar 2025: Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen strukturierte EN 16931-Rechnungen annehmen (Papier/PDF bleiben in der Übergangszeit mit Zustimmung zulässig). Ab 1. Januar 2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen oberhalb der höheren Umsatzschwelle. Ab 1. Januar 2028: Ausstellungspflicht für alle.

Welche Formate erfüllen die Pflicht

XRechnung (UBL oder CII) und ZUGFeRD / Factur-X ab dem Profil EN 16931 (COMFORT) erfüllen EN 16931. ZUGFeRD MINIMUM und BASIC WL gelten nicht als strukturierte Rechnung.

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